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Allgemeine Geschäftsbedingungen

NINIC GmbH

§1               Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Ninic GmbH, Frankfurter Landstraße 78, 61352 Bad Homburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Natascha Ninic (im Folgenden: #TeamNinic), und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber). 

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie erlangen nur Geltung, falls sie zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart wurden. Erfüllungsgehilfen des #TeamNinic sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichen.

  3. Diese Vereinbarung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Somit besteht kein Widerrufsrecht gem. §§ 312g, 355 BGB.

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§2                Vertragsgegenstand

  1. #TeamNinic erbringt Leistungen im Bereich der Innenarchitektur und Architektur. Dazu gehören unter anderem Beratung, Planung, Gestaltung und Umsetzung von Raumkonzepten sowie Projektmanagement und -steuerung für Bauvorhaben des Auftraggebers. Vertragsgegenstand kann ebenfalls die Erstellung von Nutzungs- und Vermarktungskonzepten für Gewerbeimmobilien sein. Darüber hinaus bietet #TeamNinic Workshops im Bereich New Work für Auftraggeber an sowie die Durchführung von Mitarbeiterumfragen.

  2. #TeamNinic schuldet nur die im Einzelvertrag vereinbarte Anzahl an Abänderungen von Entwürfen, Plänen und Konzepten. Weitergehende Änderungswünsche bzw. Änderungswünsche von finalen Entwürfen, Plänen und Konzepten werden nach Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt. Sie sind dementsprechend auch bei Nichtgefallen vergütungspflichtig.

  3. Die vertragsspezifischen, vom #TeamNinic zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum ergeben sich aus der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung bzw. aus den einzelnen Angeboten und der entsprechenden Auftragsbestätigung, Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.

  4. #TeamNinic ist zur Teilleistung berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

  5. Eigenschaften gestalterischer Leistungen, wie beispielsweise Designleistungen können nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert werden.

  6. #TeamNinic schuldet nicht die Herstellung der in den Entwürfen, Konzepten und Plänen dargestellten Möbel und Gegenstände.

  7. #TeamNinic ist berechtigt Dritte für die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und Handwerksleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. In diesem Fall bleibt es #TeamNinic überlassen, welche Handwerksbetriebe für die zu erbringenden Arbeiten beauftragt bzw. bei welchen Lieferanten die zu beschaffenden Gegenstände erworben werden. Sie werden sodann Vertragspartner des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich der #TeamNinic eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

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§3                Zustandekommen des Vertrages

  1. Alle Angebote des #TeamNinic sowie Darstellungen auf ihrer Website oder sonstigen Schriftstücken und Medien, sind freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Anlagen zum Angebot, wie beispielsweise Entwürfe, Pläne und Muster, etc.

  2. Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist in der schriftlichen (schriftlich bedeutet im Rahmen dieser Vereinbarung immer auch elektronisch signiert bzw. mit digitaler Unterschrift per PDF) Auftragserteilung des Auftraggebers zu sehen, welche auf Grundlage des chronologisch letzten Angebotes des #TeamNinic erfolgt. Der Vertrag kommt schließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung des #TeamNinic zustande bzw. durch die beidseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokumentes oder durch den Beginn der Erbringung der beauftragten Leistung.

  3. Vom Vertrag abweichende oder den Vertrag ergänzende Nebenabreden oder Zusicherungen, die mündlich oder fernmündlich erfolgen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets eine Bestätigung in Schriftform.

  4. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss über die vereinbarte Leistung hinausgehende Leistungen, so stellt dies einen neuen Auftrag dar, der gesondert zu vergüten ist.

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§4                Vertragsdauer und Beendigung

  1. Der Vertrag beginnt zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Datum. Die Vertragslaufzeit sowie der Leistungszeitraum ergeben sich ebenfalls aus der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung.

  2. Leistungen, die im vereinbarten Zeitrahmen nicht erbracht werden konnten, werden im Nachgang auf Stundenbasis, nach tatsächlichem Zeitaufwand gemäß der im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung aktuell gültigen Stundensätze in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, soweit der Auftraggeber nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst. Dokumentationen des Zeitaufwands werden dem Auftraggeber monatlich vorgelegt.

  3. #TeamNinic bemüht sich um eine fristgerechte und termingerechte Erbringung der Leistungen. Eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die nicht vom #TeamNinic verursacht wurden, berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags.

Das beidseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung einer Laufzeitvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. #TeamNinic ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn eine weitere Zusammenarbeit untragbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als zwei Teilbeträgen in Verzug ist oder trotz wiederholter Aufforderung mit Zahlungen an Zulieferer in Verzug ist, aber auch, wenn er vorsätzlich gegen Pflichten aus dieser Vereinbarung verstößt. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen und eingekaufte Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu 100% zu vergüten.

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§5                Zahlungsbedingungen

  1. Die dem #TeamNinic zustehende Vergütung richtet sich nach der konkreten einzelvertraglichen Vereinbarung. 

  2. Wenn zwischen den Parteien entweder keine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen wurde oder gar keine Vereinbarung getroffen wurde und die Erbringung üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwartet werden darf, so ist #TeamNinic berechtigt die für diese Leistungen übliche Vergütung in Rechnung zu stellen. Die Vergütung richtet sich in dem Fall nach der Honorarregelung des #TeamNinic in der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Fassung. Soweit die durch #TeamNinic erbrachte Leistung durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst ist, erfolgt die Vergütung nach HOAI.

  3. Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise.

  4. Die Vergütung kann, soweit dies schriftlich einzelvertraglich so vereinbart ist, in Teilbeträgen gezahlt werden. Die Teilzahlung kann, bei entsprechender Vereinbarung, sowohl monatlich als auch in Form einer Abschlagszahlung für erbrachte Teilleistungen erfolgen.

  5. #TeamNinic ist darüber hinaus berechtigt, soweit sie dies für erforderlich erachtet und insbesondere, wenn die Ausführung des Auftrags erhebliche finanzielle Aufwendungen seitens #TeamNinic erfordert, eine angemessene Vorauszahlung einzelvertraglich zu vereinbaren. Die Vorauszahlung kann bis zu 70% der Auftragssumme betragen. Sie wird rückwirkend verrechnet oder vollumfänglich einbehalten.

  6. #TeamNinic beginnt erst mit der Erfüllung der Dienstleistung, sobald die Vorauszahlung bzw. wenn eine Teilzahlung vereinbart wurde, die erste Teilzahlung, vollständig erfüllt wurde.

  7. #TeamNinic behält sich vor bei Bestellungen und Lieferungen physischer Ware im Rahmen des Auftragsverhältnisses eine Vorauszahlung in Höhe des Kaufpreises der Ware vom Auftraggeber zu verlangen. Dies gilt im Falle einer physischen Ware auch, wenn eine Vorauszahlung zuvor nicht konkret einzelvertraglich vereinbart wurde. Die Vereinbarungen zur Vergütung bleiben hiervon unberührt.

  8. Sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, ist die Vergütung, gleich ob es sich um die gesamte oder eine Teil- oder Vorleistung handelt, nach Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen an das vom #TeamNinic angegebene Konto zu zahlen.

  9. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise- und Übernachtungskosten. Die angefallenen Kosten werden vom #TeamNinic separat in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Werktagen zu zahlen.

  10. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird der Auftraggeber automatisch in Verzug gesetzt. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht. #TeamNinic ist berechtigt ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch #TeamNinic nicht aus.

  11. Gerät der Auftraggeber länger als 7 Tage in Zahlungsverzug einer Teil- oder Vorleistung, so ist #TeamNinic zur Zurückhaltung weiterer Leistungen berechtigt. Den daraus resultierenden Projektverzug wird #TeamNinic als Verzugsschaden entsprechend in Rechnung stellen.

  12. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§273, 320 BGB durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Er kann nur gegen rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegenüber #TeamNinic zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des §354a HGB bleibt davon unberührt.

  13. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Einzelvertrag im Eigentum des #TeamNinic.

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§6                Fristen

  1. Alle Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich unverbindliche Angaben, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. #TeamNinic kann keinesfalls garantieren, dass Termine von Zulieferern für anzufertigende und zu bestellende, zur Auftragsfertigstellung benötigte Waren sowie Arbeiten von Fach- und Handwerksbetrieben eingehalten werden.

  2. Der Auftrag gilt auch als pünktlich abgewickelt, wenn nicht zur Nutzung zwingend notwendige einzelne Teilleistungen noch nicht erbracht wurden. In diesem Fall verpflichtet sich #TeamNinic zur umgehenden und schnellstmöglichen Nachlieferung.

  3. Sofern #TeamNinic eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu gewähren. 

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§7                Rechte und Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist stets zur Mitwirkung verpflichtet. Er ist insbesondere verpflichtet, #TeamNinic alle Informationen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit #TeamNinic die Leistungspflichten erfüllen kann.

  2. Der Kunde ist sich bewusst, dass die fristgerechte Abwicklung des Projektes stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkungsleistungen abhängig ist. Hierzu ist beispielsweise von großer Relevanz, dass er fristgerecht Entscheidungen trifft, Freigaben erteilt oder Änderungen vorschlägt. Im Einzelfall ist #TeamNinic im Falle des Ausbleibens einer Entscheidung berechtigt die Entscheidung eigenständig zu treffen, um einen etwaigen Verzögerungsschaden abzuwenden.

  3. Der Auftraggeber hat sämtliche etwaige erforderlichen behördlichen Genehmigungen (bspw. denkmalschutz- oder baurechtliche Genehmigungen wie Nutzungsänderungen) für die Abwicklung oder Durchführung des Auftrages auf seine Kosten einzuholen. Verzögerungen aufgrund nicht vorhandener oder verspätet erhaltener behördlicher Genehmigungen gehen zulasten des Auftraggebers. Auf Verlangen hat der Auftraggeber dem #TeamNinic erteilte Genehmigungen vor Beginn der Ausführung des Auftrags nachzuweisen.

  4. #TeamNinic weist darauf hin, dass bestimmte Aspekte bei der Planung von Projekten besonders beachtet werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung so wie bspw. die Einhaltung von Tischgrößen, aber auch die Berücksichtigung von Brandschutzvorschriften.

  5. Sämtliche Freigaben und Bemusterungen hat der Auftraggeber schriftlich zu erteilen. Es steht ihm nicht zu, eine Abnahme aus gestalterischen/ künstlerischen Gründen zu verweigern. 

  6. #TeamNinic behält sich das Recht vor, Änderungen an der Planung vorzunehmen, wenn dies aus technischen Gründen oder aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Der Auftraggeber wird über solche Änderungen informiert und hat das Recht, die Planung zu überprüfen und gegebenenfalls zu widersprechen.

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§8                Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Alle Arbeiten des #TeamNinic, so wie beispielsweise Entwürfe, Planungen, Muster, Konzepte, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Videoaufnahmen, Skizzen, etc. sind urheberrechtlich geschützt.

  2. Dem Angebot anhängende Arbeiten sind bei Nichterteilung eines Auftrags unverzüglich an #TeamNinic zurückzugeben.

  3. Vorschläge und Ideen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. Sie haben auch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. An eventuell entstandenen Miturheberrechten des Auftraggebers räumt dieser schon jetzt dem #TeamNinic unentgeltlich das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich aller Nutzungsarten ein.

  4. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten mit Projektabschluss und der vollständigen Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung übertragen. Bis dahin ist dem Auftraggeber die Nutzung nur widerruflich gestattet.

  5. Sämtliche Nutzungsrechte an zwar präsentierten jedoch nicht umgesetzte bzw. nicht ausgewählten Ideen des #TeamNinic verbleiben jedoch bei dem #TeamNinic.

  6. Das übertragene Nutzungsrecht umfasst nicht das Recht Veränderungen an den Arbeiten vorzunehmen. Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vom #TeamNinic ist der Auftraggeber berechtigt die Arbeiten zu vervielfältigten oder Dritten zugänglich zu machen. Jede Zustimmung ist mit der Verpflichtung zur Nennung des #TeamNinic verbunden.

  7. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die ihm durch das #TeamNinic eingeräumten Nutzungsrechte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung an einen Dritten zu übertragen.

  8. Eine Mehrfachnutzung ist dem Auftraggeber ebenfalls nicht gestattet. Das Nutzungsrecht ist auf den im Einzelvertrag bezeichneten Zweck begrenzt. Die Nutzung für ein anderes Projekt, einen anderen Standort oder durch eine andere Gesellschaft bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das #TeamNinic und ist vergütungspflichtig.

  9. Bei Zuwiderhandlungen des Auftraggebers ist das #TeamNinic berechtigt eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist vom #TeamNinic nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfen.  

  10. #TeamNinic ist berechtigt seine Arbeiten für eigene Werbezwecke und als Referenzobjekt unentgeltlich zu verwenden. Die Berechtigung gilt für alle Social Media Plattformen, Präsentationen, Flyer und für den allgemeinen öffentlichen Web-Auftritt. #TeamNinic darf, soweit dies einzelvertraglich vereinbart wurde, den Auftraggeber auf der Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Der Auftraggeber räumt #TeamNinic in diesem Zusammenhang unentgeltlich das einfache, nicht übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, seinen Namen zu nennen und sein Logo darzustellen.

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§9                Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem #TeamNinic Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

  2. Entwürfe, Muster und sonstiges Anschauungsmaterial sind grundsätzlich unverbindliche Eigenschaftsangaben. Abweichungen hinsichtlich beispielsweise Form, Farbgebung oder Material stellen lediglich dann Mängel dar, wenn hierdurch vom Inhalt des erteilten Auftrages wesentlich abgewichen wird.

  3. Messbare Werte in den Leistungsbeschreibungen sind als Eigenschaftsangaben mit einer Toleranz von +/- 10% zu verstehen. Abweichungen innerhalb dieses Rahmens stellen nur Mängel dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder eine exakte Einhaltung des Wertes für den Inhalt des Auftrages wesentlich ist.

  4. Grundrisse, die nicht den expliziten Titel "Ausführungsplanung" tragen und lediglich die Überschrift "Mieterplanung" oder "Musterplanung" haben, sind keine Ausführungspläne und daher für mögliche Ausführungsfehler nicht geltend.

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§10              Sonderregelungen Workshops

  1. Inhalt und Umfang der Workshops werden im Einzelfall vereinbart. Sofern nichts Konkretes vereinbart wurde, wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht.

  2. Geschuldet wird in jedem Fall nur die Tätigkeit, keinesfalls ein bestimmter Erfolg. #TeamNinic erbringt Dienstleistungen in der Form, dass es Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Schulung anwendet. Ein vom Auftraggeber subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

  3. Die vereinbarte Teilnahme an einem Workshop muss mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls hat der Auftraggeber dem #TeamNinic den durch die nicht fristgerechte Absage entstandenen Schaden zu ersetzen.

  4. #TeamNinic behält sich vor einen Workshop-Termin abzusagen oder zu verlegen, falls der Referent ausfällt und der Ersatz unmöglich ist oder bei höherer Gewalt.

  5. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass alle Informationen, die er während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung durch #TeamNinic erhalten hat (bspw. zu  entwickelten Ideen, Konzepten und Erfahrungen sowie die bereitgestellten Leitfäden und Unterlagen) dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Der Auftraggeber verpflichten sich diese Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

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§11               Haftung

  1. #TeamNinic haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  2. Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Maximal ist die Haftung jedoch beschränkt auf den doppelten Betrag, der nach dem Einzelvertrag als Vergütung zu bezahlen ist oder wäre.

  3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen des #TeamNinic.  Sofern #TeamNinic notwendige Fremdleistungen in Auftrag gegeben hat, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen.

  4. #TeamNinic haftet nicht für Schäden, die bei der Durchführung einer Maßnahme entstehen, soweit sie darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber trotz Hinweises des #TeamNinic auf rechtliche sowie sonstige Risiken, auf die Durchführung bestanden hat. Der Auftraggeber hat #TeamNinic darüber hinaus von sämtlichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

  5. #TeamNinic übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nicht-Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinie resultieren, sofern dies auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht vom #TeamNinic zu vertreten oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erfolgt sind. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, etwaige Risiken selbst zu tragen oder alternative Lösungen zu finden.

  6. Ein nach Projektabschluss eingreifender Arbeitsschutz kann #TeamNinic nicht zur Last fallen. Die Verantwortung und Entscheidungslast liegen beim Auftraggeber. #TeamNinic kann unterstützend im Nachgang bei der Lösungsfindung helfen.

  7. #TeamNinic wird sich bemühen, die Einhaltung von Flucht- und Verkehrswegen bestmöglich zu berücksichtigen. Es obliegt jedoch dem Auftraggeber, sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften und Standards eingehalten werden. #TeamNinic übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die aufgrund einer Nichtbeachtung dieser Aspekte entstehen.

  8. Für Leistungen, die nicht vom #TeamNinic selbst zu erbringen sind, wie beispielsweise die Herstellung von Mobiliar oder Handwerkerleistungen, übernimmt #TeamNinic keinerlei Haftung. Der Haftungsausschluss gilt auch für Arbeiten aus Aufträgen, die an vom #TeamNinic gewählte Unternehmen erteilt wurden sowie für Lieferungen aus Bestellungen und Einkäufen zur Abwicklung des Projektes, auch wenn sie vom #TeamNinic beschafft wurden. 

  9. #TeamNinic übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Maße, Baupläne, Zeichnungen oder sonstigen Angaben. #TeamNinic haftet auch nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die vom #TeamNinic ermittelnden Maße oder sonstige Angaben verwendet.

  10. #TeamNinic übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Hindernisse und daraus resultierende Mehrkosten, die im Lauf der Projektphase erkennbar sind.

  11. #TeamNinic übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Änderungen oder Abweichungen entstehen, die vom Kunden nach Erteilung einer Freigabe oder Bemusterung vorgenommen werden.

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§12               Geheimhaltung / Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen oder persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und falls erforderlich durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke gespeichert, verarbeitet, genutzt und Dritten zugänglich gemacht.

  2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf alle bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verfahren oder sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen. Sie erstreckt sich auf Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  3. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  4. Die Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

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§13               Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung und sonstiger Vereinbarungen der Parteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An ihre Stelle tritt das jeweilige Gesetzesrecht. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

  3. Soweit der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrags seinen Sitz in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt hat oder sein Sitz zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des #TeamNinic. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz des #TeamNinic

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§14              Änderungen der AGB

  1. #TeamNinic ist berechtigt, sofern dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftraggebers führt, ganz oder teilweise jederzeit aus den folgenden Gründen die AGB zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um existierende Merkmale der Dienstleistung weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen und um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Sofern #TeamNinic Änderungen vornimmt, setzt diese den Auftraggeber darüber schriftlich in Kenntnis. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

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